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OVG Sachsen, 29.06.2000 - 3 BS 120/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 114; VwVfG § 40; SächsPRG 1999 § 38 Abs. 5 S. 2; SächsPRG 1996 § 38; SächsPRG 1996 § 39 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 26.03.1998 - 11 K 3700/97
- OVG Sachsen, 29.06.2000 - 3 BS 120/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2000 - 3 BS 120/00
Denn ihrem Inhalt nach handelt es sich bei der Einspeisungsanordnung um einen Dauerverwaltungsakt, da sie der Antragstellerin nicht nur ein einmaliges Tun- oder Unterlassen abverlangt, sondern ihr eine für die Zukunft dauerhaft zu erfüllende Handlungsverpflichtung auferlegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1998, BVerwGE 106, 141).Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt hier nicht vor, da sich dem anzuwendenden materiellen Recht nicht die Bestimmung eines anderen maßgeblichen Beurteilungszeitpunktes entnehmen lässt (vgl. BVerwG v. 22.1.1998 aaO).
- BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2000 - 3 BS 120/00
Denn nicht anders als ein Kläger, der sich auf Änderungen der Sach- und Rechtslage während des gerichtlichen Verfahrens zu seinen Ungunsten einstellen muss und darauf zur Vermeidung des Prozessverlustes zu reagieren hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1980, BVerwGE 61, 128, 135), hat die Behörde eine tatsächliche oder - wie hier - rechtliche Entwicklung, die nunmehr eine bislang unterbliebene Ermessensentscheidung nötig macht, hinzunehmen und sich darauf einzustellen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.1997, NVwZ-RR 1997, 567). - BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
Rettungswesen: Regelung im Land Berlin
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2000 - 3 BS 120/00
Die rechtliche Beurteilung eines Dauerverwaltungsakts richtet sich auch in einer Anfechtungssituation, wie sie hier gegeben ist, grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1994, BVerwGE 97, 79), weshalb in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO auf den Entscheidungszeitpunkt abzustellen ist. - BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2000 - 3 BS 120/00
Denn nicht anders als ein Kläger, der sich auf Änderungen der Sach- und Rechtslage während des gerichtlichen Verfahrens zu seinen Ungunsten einstellen muss und darauf zur Vermeidung des Prozessverlustes zu reagieren hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1980, BVerwGE 61, 128, 135), hat die Behörde eine tatsächliche oder - wie hier - rechtliche Entwicklung, die nunmehr eine bislang unterbliebene Ermessensentscheidung nötig macht, hinzunehmen und sich darauf einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.1997, NVwZ-RR 1997, 567).